Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Zuletzt aktualisiert am 13.04.2024


Allgemeine Vertragsgrundlagen

Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Luis Budow media & marketing, Eleonorenstr. 19A, 30449 Hannover (nachfolgend "Agentur") und ihren Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der Agentur und dem Kunden kommt durch die Annahme eines von der Agentur erstellten und vom Kunden digital unterschriebenen Angebots zustande. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB, um wirksam zu sein.

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sind nur wirksam, wenn sie individuell in den Angebotsbedingungen festgehalten und in Textform gemäß § 126b BGB bestätigt werden.

Einbeziehung der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil sämtlicher Angebote, Verträge und sonstiger Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden.

Mit der Annahme eines Angebots oder der Erteilung eines Auftrags bestätigt der Kunde, die AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist jederzeit auf der Website der Agentur abrufbar oder wird dem Kunden auf Wunsch per E-Mail zugesendet.

Abweichende Regelungen oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie durch die Agentur ausdrücklich und in Textform gemäß § 126b BGB anerkannt wurden.

Leistungsbeschreibung

Die Agentur produziert primär Foto- und Videoinhalte und bietet zusätzlich die Erstellung von Websites, Grafiken sowie die Betreuung von (Online-)Werbekampagnen an. Die konkreten Leistungen werden im jeweiligen Angebot beschrieben.


Projektdurchführung

Mitwirkungspflichten und Rechteklärung

Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Materialien und Daten (z. B. Logos, Texte, Grafiken, Schriften, Marken, Bildmaterial) unentgeltlich, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Die rechtzeitige Bereitstellung dieser Inhalte ist Voraussetzung für die termingerechte Leistungserbringung durch die Agentur.

Der Kunde garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Verwendung im Rahmen des Projekts keine Schutzrechte (z. B. Urheber-, Marken-, Design- oder Persönlichkeitsrechte) verletzt. Dies gilt insbesondere für im produzierten Content dargestellte Marken, Designs, Kunstwerke, Möbel, Kleidung, Schmuckstücke, Tattoos sowie vorgeschlagene Drehorte.

Die Einholung und Klärung aller erforderlichen Nutzungsrechte an diesen Inhalten obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, die aus der rechtswidrigen Nutzung bereitgestellter Inhalte resultieren. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen.

Die Agentur verpflichtet sich, alle vom Kunden übermittelten Unterlagen sorgfältig zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts oder eventuell folgender Aufträge zu verwenden.

Projektzeitplan

Der Projektzeitplan ist abhängig von der rechtzeitigen Bereitstellung aller notwendigen Materialien und Informationen durch den Auftraggeber. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, können zu einer Verlängerung des Projektzeitplans führen.

Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden berechtigen nicht zur Minderung oder Kündigung.

Ein Verzug der Agentur setzt voraus, dass alle notwendigen Mitwirkungshandlungen des Kunden rechtzeitig erbracht wurden.

Lieferzeiten für Medieninhalte

Liefertermine für Medieninhalte sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

Abnahmen und Korrekturen

Der Kunde ist verpflichtet, die übermittelten Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Sofern innerhalb von 7 Tagen kein Feedback erfolgt, gilt das Werk als abgenommen. Die Anzahl an Korrekturen ist im jeweiligen Angebot festgelegt. Weitere Änderungen werden gesondert vergütet.

Krankheit und Verhinderung

Sollten der Inhaber der Agentur oder für das Projekt wesentliche Mitarbeitende aufgrund von Krankheit oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände an der Leistungserbringung gehindert sein, verpflichtet sich die Agentur, den Kunden unverzüglich zu informieren und eine zumutbare Ersatzlösung anzubieten (z. B. Einsatz geeigneter Erfüllungsgehilfen oder Vereinbarung eines neuen Termins).

Sofern die Agentur diese zumutbaren Maßnahmen ergreift, ist eine Haftung für etwaige Verzögerungen oder Nichterfüllung ausgeschlossen. Der Kunde verpflichtet sich, in angemessenem Umfang an der Lösung mitzuwirken, insbesondere bei der Koordination eines Ersatztermins.

Kommt es dennoch zu einer wesentlichen zeitlichen Verschiebung, und entsteht dem Kunden daraus ein nachweisbarer wirtschaftlicher Schaden, wird die Agentur im Rahmen einer Kulanzregelung eine angemessene Reduktion des Honorars prüfen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht.

Die Agentur behält sich vor, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen zur Vertragserfüllung einzusetzen.

Absage oder Verschiebung

Nach verbindlicher Auftragserteilung ist eine vollständige Stornierung des Projekts ausgeschlossen. Der Kunde kann jedoch eine einmalige Verschiebung des Projekts beantragen. Ein Anspruch auf Verschiebung besteht nur, sofern die Agentur dieser ausdrücklich zustimmt und ein geeigneter neuer Termin verfügbar ist.

Die Agentur ist in jedem Fall berechtigt, sämtliche bis dahin bereits entstandenen Kosten (insbesondere, aber nicht ausschließlich für gebuchte Dienstleister, Hotels, Reisen, Technikmieten etc.) vollständig in Rechnung zu stellen. Zusätzlich wird für den mit der Verschiebung verbundenen Mehraufwand eine pauschale Entschädigung erhoben, abhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung des Verschiebungswunsches:

  • bis 14 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten Projekttermin: 15 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme,
  • bis 7 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten Projekttermin: 25 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme,
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem ursprünglich geplanten Projekttermin: 35 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme.

Die Entschädigung wird zusätzlich zu den nicht mehr stornierbaren Kosten fällig. Der Kunde erkennt an, dass durch eine kurzfristige Verschiebung erhebliche wirtschaftliche Nachteile für die Agentur entstehen können, insbesondere durch blockierte Ressourcen, Ausfallzeiten und Neuplanung.


Vergütung und rechtliche Rahmenbedingungen

Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise und Zahlungsbedingungen werden im jeweiligen Angebot festgehalten. Sofern im Angebot nicht anders geregelt, ist die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Umsatzsteuer & Reverse Charge

Die Preise der Agentur verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders im Angebot ausgewiesen.

Bei Leistungen an Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, jedoch innerhalb der Europäischen Union, findet das Reverse-Charge-Verfahren gemäß Art. 196 MwStSystRL in Verbindung mit § 13b UStG Anwendung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall schuldet der Leistungsempfänger (Kunde) die Umsatzsteuer im jeweiligen Bestimmungsland.

Kunden aus dem EU-Ausland sind verpflichtet, ihre gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) bei Beauftragung mitzuteilen. Erfolgt keine oder eine fehlerhafte Angabe, behält sich die Agentur vor, deutsche Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.

Bei Leistungen an Kunden außerhalb der EU erfolgt die Abrechnung nach den jeweils geltenden steuerrechtlichen Bestimmungen.

Haftung und Gewährleistung

Die Agentur haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und umfasst keine indirekten oder Folgeschäden. Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Agentur übernimmt keine Gewährleistung für die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten und Materialien.

Haftung bei Datenverlust

Die Agentur haftet nicht für den Verlust von Daten und Inhalten, die durch äußere Einflüsse, technische Störungen, höhere Gewalt oder durch Dritte verursachte Fehler entstehen, sofern sie keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere für Datenverluste im Zusammenhang mit dem Einsatz externer Hosting- oder Cloud-Dienste.

Der Kunde ist verpflichtet, von allen übermittelten und erstellten Daten angemessene Sicherheitskopien anzufertigen bzw. diese eigenverantwortlich zu sichern.

Höhere Gewalt

Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Agentur liegen.


Rechte, Datenschutz und Nutzung

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Das Urheberrecht verbleibt bei der Agentur bzw. deren Medienschaffenden. Die Nutzungsrechte werden in den Angebotsbedingungen festgehalten.

Der Kunde erhält die Nutzungsrechte an den erstellten Inhalten im Umfang der im Angebot beschriebenen Leistungen. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Rahmens bedarf der Zustimmung der Agentur in Textform gemäß § 126b BGB.

Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Agentur verpflichtet sich, alle vom Kunden bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags zu verwenden, sowie die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten ihrer Kunden zu schützen. Die Agentur arbeitet mit verschiedenen digitalen Tools für das Projektmanagement, die Verwaltung von Kundendaten und zur Auftragserfüllung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Standards und geht grundsätzlich vertraulich mit den Daten ihrer Kunden um. Weitere Details zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung der Agentur geregelt.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, insbesondere zu eingesetzten Drittanbietern und Auftragsverarbeitungsverträgen gemäß Art. 28 DSGVO, finden sich in der Datenschutzerklärung der Agentur.

Nutzung von Referenzen

Die Agentur ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts produzierten Medien (z. B. Videos, Fotos, Grafiken, o.ä.) als Referenzen zu nutzen und diese auf der eigenen Website sowie auf den Social Media Kanälen der Agentur oder Mitarbeitenden zu veröffentlichen. Ein Widerspruch ist innerhalb von 14 Werktagen nach Projektabschluss in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen, andernfalls gilt die Zustimmung zur Referenznutzung als erteilt.

Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich in einem branchenüblichen, seriösen Kontext.


Rechtliche Schlussregelungen

Kündigung und Rücktritt

Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine der Parteien ihre vertraglichen Pflichten grob verletzt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden, die nicht durch ein Verschulden der Agentur verursacht wurde, hat die Agentur Anspruch auf Zahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie der nicht mehr stornierbaren Kosten. Der Rücktritt vom Vertrag bedarf der Schriftform.

Verantwortung des Auftraggebers für Drehorte

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle relevanten Genehmigungen für die von ihm vorgeschlagenen Drehorte einzuholen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Drehgenehmigungen für insbesondere, aber nicht ausschließlich Büroräume, Fabriken, öffentliche Plätze oder sonstige Locations. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Nutzung der Drehorte keine Rechte Dritter verletzt und hält die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung der Drehorte resultieren könnten.

Streitbeilegung

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu finden ist. Die Agentur ist jedoch nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verträge mit Kaufleuten, Einzelunternehmen oder juristischen Personen gilt Hannover als Gerichtsstand. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt. Nebenabreden bedürfen der Textform gemäß § 126b BGB.